Fachlexikon

Fachbegriffe aus dem Bereich der Technischen Dokumentation.
Dieser Glossar erklärt Fachbegriffe allgemeinverständlich.

Dokumentationsverantwortlicher

Dokumentationsverantwortlicher

In letzter Zeit wird vermehrt über die Einführung eines "Dokumentationsverantwortlichen" geredet. Dies würde durch die neue EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gefordert. Dies ist eine Fehlinterpretation der Forderungen aus dem Anhang II. Gefordert wird "Name und Anschrift der Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen; diese Person muss in der Gemeinschaft ansässig sein". Aus dieser Formulierung ist keine inhaltliche Verantwortlichkeit dieser Person für die Dokumentation abzuleiten. Die Behörden wollen lediglich sicherstellen, dass sie Zugriff auf die Unterlagen haben werden, und zwar insbesondere, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt. Die EG-Maschinenrichtlinie regelt die Verantwortung des Herstellers, nicht von Einzelpersonen innerhalb des Herstellerunternehmens.

ACHTUNG! Wird eine Maschine ausserhalb des EG-Raum bezogen, wird die Angabe eines Bevollmächtigen mit Sitz im EG-Raum auf der EG-Konformitätserklärung gefordert. Er dient als Ansprechpartner für die Behörden aus dem EG-Raum und ist der Vermittler zwischen Hersteller und den Behörden. Maschinen die durch einen Käufer in den EG-Raum eingeführt werden, bei denen die CE-Kennzeichnung usw. fehlt, werden aus Sicht der Behörden als Ersteinführer in den EG-Raum zum Hersteller. Er ist für die Erstellung aller erforderlichen Unterlagen und der CE-Kennzeichnung verantwortlich.

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Dokumentationsverantwortlicher

Dokumentationsverantwortlicher

In letzter Zeit wird vermehrt über die Einführung eines "Dokumentationsverantwortlichen" geredet. Dies würde durch die neue EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gefordert. Dies ist eine Fehlinterpretation der Forderungen aus dem Anhang II. Gefordert wird "Name und Anschrift der Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen; diese Person muss in der Gemeinschaft ansässig sein". Aus dieser Formulierung ist keine inhaltliche Verantwortlichkeit dieser Person für die Dokumentation abzuleiten. Die Behörden wollen lediglich sicherstellen, dass sie Zugriff auf die Unterlagen haben werden, und zwar insbesondere, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt. Die EG-Maschinenrichtlinie regelt die Verantwortung des Herstellers, nicht von Einzelpersonen innerhalb des Herstellerunternehmens.

ACHTUNG! Wird eine Maschine ausserhalb des EG-Raum bezogen, wird die Angabe eines Bevollmächtigen mit Sitz im EG-Raum auf der EG-Konformitätserklärung gefordert. Er dient als Ansprechpartner für die Behörden aus dem EG-Raum und ist der Vermittler zwischen Hersteller und den Behörden. Maschinen die durch einen Käufer in den EG-Raum eingeführt werden, bei denen die CE-Kennzeichnung usw. fehlt, werden aus Sicht der Behörden als Ersteinführer in den EG-Raum zum Hersteller. Er ist für die Erstellung aller erforderlichen Unterlagen und der CE-Kennzeichnung verantwortlich.

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