Fachlexikon

Fachbegriffe aus dem Bereich der Technischen Dokumentation.
Dieser Glossar erklärt Fachbegriffe allgemeinverständlich.

Herstellererklärung

Herstellererklärung

Die Herstellerklärung (in der alten EG-Maschinenrichtlinie auch "EG-Erklärung des Herstellers" genannt), wird noch bis zum 29.12.2009 bei der Auslieferung von unvollständigen Maschinen/Anlagen ausgestellt. Mit der Ausstellung der Herstellererklärung wird bescheinigt, dass die Maschine/Anlage den zum Zeitpunkt der Auslieferung gültigen Richtlinien entspricht. Im ausgelieferten Zustand, kann sie jedoch nicht in Betrieb genommen werden da z. B. Sicherheitsbauteile fehlen etc. Sie wird nach dem 29.12.2009 durch die Einbauerklärung ersetzt, in der wesentlich mehr Angaben gefordert werden als in der bisherigen Herstellerklärung.

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Herstellererklärung

Herstellererklärung

Die Herstellerklärung (in der alten EG-Maschinenrichtlinie auch "EG-Erklärung des Herstellers" genannt), wird noch bis zum 29.12.2009 bei der Auslieferung von unvollständigen Maschinen/Anlagen ausgestellt. Mit der Ausstellung der Herstellererklärung wird bescheinigt, dass die Maschine/Anlage den zum Zeitpunkt der Auslieferung gültigen Richtlinien entspricht. Im ausgelieferten Zustand, kann sie jedoch nicht in Betrieb genommen werden da z. B. Sicherheitsbauteile fehlen etc. Sie wird nach dem 29.12.2009 durch die Einbauerklärung ersetzt, in der wesentlich mehr Angaben gefordert werden als in der bisherigen Herstellerklärung.

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