Fachlexikon

Fachbegriffe aus dem Bereich der Technischen Dokumentation.
Dieser Glossar erklärt Fachbegriffe allgemeinverständlich.

Wesentliche Veränderung von Maschinen

Wesentliche Veränderung von Maschinen

Wird im Lebenszyklus einer Maschine im Laufe ihrer Nutzung eine Veränderung/Verbesserung erforderlich, muss man sich stets die Frage stellen, ob dies zu einer wesentlichen Veränderung der Maschine führt. Wird diese Frage mit JA beantwortet, müssen die jeweils gültigen EG-Richtlinien angewendet werden und es ist eine Neuzertifizierung der ganzen Maschine erforderlich.

Die Begrifflichkeit der wesentlichen Veränderung ist NICHT in den EG-Richtlinien verankert, sondern stammt aus der Betriebssicherheitsverorderung (BetrSichV). Als Hilfestellung zur Entscheidung, ob eine Maschine wesentlich verändert wurde, ist im Jahr 2000 ein Positionspapier des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Länder herausgegeben worden. Diese Interpretation wurde inzwischen dur die Bekanntmachung des BMAS vom 09.04.2015 ersetzt und so an die ab dem 01.06.2015 gültige Neufassung der BetrSichV angepasst.

Siehe hierzu auch Newsletter "Neue BetrSichV vom 01.06.2015."

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Wesentliche Veränderung von Maschinen

Wesentliche Veränderung von Maschinen

Wird im Lebenszyklus einer Maschine im Laufe ihrer Nutzung eine Veränderung/Verbesserung erforderlich, muss man sich stets die Frage stellen, ob dies zu einer wesentlichen Veränderung der Maschine führt. Wird diese Frage mit JA beantwortet, müssen die jeweils gültigen EG-Richtlinien angewendet werden und es ist eine Neuzertifizierung der ganzen Maschine erforderlich.

Die Begrifflichkeit der wesentlichen Veränderung ist NICHT in den EG-Richtlinien verankert, sondern stammt aus der Betriebssicherheitsverorderung (BetrSichV). Als Hilfestellung zur Entscheidung, ob eine Maschine wesentlich verändert wurde, ist im Jahr 2000 ein Positionspapier des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Länder herausgegeben worden. Diese Interpretation wurde inzwischen dur die Bekanntmachung des BMAS vom 09.04.2015 ersetzt und so an die ab dem 01.06.2015 gültige Neufassung der BetrSichV angepasst.

Siehe hierzu auch Newsletter "Neue BetrSichV vom 01.06.2015."

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