Fachlexikon

Fachbegriffe aus dem Bereich der Technischen Dokumentation.
Dieser Glossar erklärt Fachbegriffe allgemeinverständlich.

A

ANSI-Norm

Abkürzung für American National Standards Institute. Legt die Normen für die USA fest. Die Normenreihe ANSI Z535.1 bis ANSI Z535.6 regelt die Kennzeichnung von Maschinen und die Ausführung der Sicherheitshinweise für Produkte. Hierbei ist zu beachten, dass die Ausführung der Sicherheitsbeschilderung (ANSI Z535.4) sich von der Darstellung der Sicherheitshinweise in der Betriebsanleitung (ANSI Z535.6) unterscheidet. Wir erstellen Ihre technische Dokumentation nach dem ANSI-Standard.

ATEX 2014/34/EU
Betreiberpflichten, BetrSichV, Zündquellenanalyse, Zoneneinteilung

Die Anwendung der Richtlinie für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen 2014/34/EU (kurz ATEX), richtet sich hauptsächlich an die Hersteller von Geräten (Maschinen) und Schutzsystemen, die in solchen Bereichen betrieben werden sollen. Zur Bestimmung der einsatztauglichen Geräte muss vom späteren Betreiber der Anlage bzw. falls die Maschine selbst die EX-Atmosphäre erzeugt, eine Zündquellenanalyse durchgeführt werden. Auf Grundlage der Zündquellenanalyse wird dann die Zoneneinteilung vorgenommen.

Die Betreiberpflichten sind im europäischen Raum in der Richtlinie 1999/92/EG festgelegt. In Deutschland wurde diese Richtlinie durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) umgesetzt. Denoch gibt es in den einzelnen Ländern unterschiedliche Zusatzanforderungen, die zu beachten sind. In Deutschland sind dies die TRBS und BG-Vorschriften.

B

Betriebsanleitungen

Betriebsanleitung, Bedienungsanleitung, Betriebsanweisungen ... Viele verschiedene Begriffe für die gleiche Sache. In der EG-Maschinenrichtlinie wird von der Betriebsanleitung gesprochen. Der Inhalt und die erforderliche Sprachausführung einer Betriebsanleitung ist in Absatz 1.7.4 "Betriebsanleitung" genau definiert. Eine gute Betriebsanleitung ist zielgruppengerecht formuliert.

Restgefahren und die Vermeidung von Gefahrensituationen gehören genauso dazu, wie leicht verständliche und klare Bedienanweisungen. Ich erstelle ihre Betriebsanleitungen nach den jeweils gültigen EG-Richtlinien. Es besteht auch die Möglichkeit das Inhouse-Seminar "Erstellen von Anleitungen für den EG-Raum" zu buchen. Zielgruppen sind angehende Technische Redakteure oder Mitarbeiter die diese Aufgabe als Zusatzaufgabe in ihrem Unternehmen wahrnehmen. Gerne unterbreite ich Ihnen ein individuelles Angebot.

C

CE-Beratung

Gerne berate ich Sie persönlich bei Fragen rund um die CE-Kennzeichnung von Maschinen/Anlagen. Hierzu gehört auch die Erstellung der Technischen Dokumentation, wie Betriebsanleitungen, Risikobeurteilungen usw ...

CE-Konform

Eine Maschine/Anlage ist dann "CE-Konform", wenn im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens die Konformität mit den derzeit gültigen Gesetzen und Richtlinien festgestellt wird.

CE-Konformitätsbewertungsverfahren

Im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahren wird überprüft, ob alle derzeit gültigen Richtlinien und Sicherheitsnormen eingehalten wurden. Dies betrifft die Vollständigkeit der internen (z. B. Risikobeurteilung) und externen Dokumentation (z. B. Betriebsanleitung). Gerne unterstüze ich Sie bei der Durchführung des CE-Konformitätsbewertungsverfahrens und erstelle die erforderliche Dokumentation.

CE-Zeichen

Das CE-Zeichen an einer Maschine/Anlage sagt aus, dass die jeweilige Maschine/Anlage zum Zeitpunkt der Auslieferung, den damals gültigen EG-Richtlinien entsprach. Produkte, die NICHT unter eine entsprechende EG-Richtlinie fallen, dürfen NICHT mit dem CE-Zeichen versehen werden. Ich berate Sie gerne.

D

DIN EN ISO 12100 (2011-03)

Mit der Neufassung dieser Norm, wurden die Teile 12100-1, 12100-2 und 14121-1 zusammengefasst. Der neue Titel lautet "Sicherheit von Maschinen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze - Risikobeurteilung und Risikominderung". Sie gehört zu den Sicherheitsfachgrundnormen und legt Leitsätze zur Durchführung der durch die EG-Maschinenrichtlinie geforderten Risikobeurteilung fest.

Zur Erstellung der Risikobeurteilung nutze ich, je nach Wunsch des Kunden, entweder die FMEA-Mehtode nach Dr. Otto Eberhardt oder die Software DOCUFY Machine Safety.

Gerne berate oder schule ich Sie bzw. Ihre Konstruktionsabteilung. Mit Hilfe der vermittelten Ablaufschemen werden Sie bei der Erstellung der Risikobeurteilungen geführt. Ziel ist der Nachweis der umfassende Anwendung der zutreffenden Richtlinien und harmonisierten Normen. Ziel ist der Nachweis der Konformität. Lassen Sie sich hierzu ein Angebot erstellen!

DIN EN ISO 13849-1

Vollständiger Titel „Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen.

Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze“. Sie ist eine Typ-B1-Norm wie in DIN EN ISO 12100 dargelegt. Die DIN EN ISO 13849-1 kommt im Rahmen der Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 zum Einsatz und beabsichtigt für diejenigen einen Leitfaden zu geben, die an der Gestaltung und Beurteilung von Steuerungen beteiligt sind (in der Praxis die Programmierer bzw. Steuerungstechniker). Die erforderliche Risikominderung wird im Rahmen der Risikobeurteilung festgestellt. Die Risikominderung wird erreicht durch verschiedene Schutzmaßnahmen.

Der Teil der Schutzmaßnahmen, der die Steuerung betrifft wird von der entsprechenden Fachabteilung nach DIN EN ISO 13849-1 beurteilt. Entsprechend der erforderlichen Risikominderung wird der erforderliche Performance Level bestimmt und danach die Architektur der Steuerung ausgelegt (Kategorie B, 1, 2, 3 oder 4). Die Nachweisberechnung kann mit der kostenlosen Analysesoftware SISTEMA durchgeführt werden.

Die DIN EN ISO 13849-1 ersetzt die DIN EN 954-1, die noch bis Ende 2011 eine "Gnadenfrist" erhalten hatte. Das Inhouse-Seminar "EN ISO 13849-1 in der Praxis" ist für Sie der ideale Einstieg. Gerne unterbreite ich Ihnen hierzu eine individuelles Angebot.

DIN EN ISO 14121-1

ACHTUNG: Die DIN EN ISO 14121-1 wird mit der zusammenfassende Ausgabe der DIN EN ISO 12100 (März 2011) ersetzt. Bestehende Risikobeurteilungen nach DIN EN ISO 14121-1 müssen NICHT überarbeitet werden! Die zusammenfassende Ausgabe aktualisiert lediglich den Bezug zur MRL 2006/42/EG und vereinheitlicht die teils doppelte Angaben in den DIN EN ISO 12100-1 und 12100-2.

DIN ISO

Die ISO erarbeitet ISO-Normen (ISO-Standards), die von den Mitgliedsländern unverändert übernommen werden sollen, z. B. in Deutschland als DIN ISO-Normen.

DIN-Norm

DIN EN DIN steht für Deutsche Industrie Normung. EN steht für Europäische Norm. DIN EN-Normen sind auf der europäischen Ebene harmonisierte Normen. Die Einhaltung der harmonisierten Sicherheitsnormen löst eine Konformitätsvermutung aus.

DOCUFY Machine Safety

Software zur Erstellung der geforderten Risikobeurteilung nach EG-Maschinenrichtlinie. Seit dem Frühjahr 2014 bin ich offizieller Vetriebs- und Lösungspartner der DOCUFY GmbH . Mein Schwerpunkt liegt liegt in der Schulung der Anwendung dieser Software.

Gerne unterbreite ich Ihnen hierzu ein Angebot.

Dokumentationsverantwortlicher

In letzter Zeit wird vermehrt über die Einführung eines "Dokumentationsverantwortlichen" geredet. Dies würde durch die neue EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gefordert. Dies ist eine Fehlinterpretation der Forderungen aus dem Anhang II. Gefordert wird "Name und Anschrift der Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen; diese Person muss in der Gemeinschaft ansässig sein". Aus dieser Formulierung ist keine inhaltliche Verantwortlichkeit dieser Person für die Dokumentation abzuleiten. Die Behörden wollen lediglich sicherstellen, dass sie Zugriff auf die Unterlagen haben werden, und zwar insbesondere, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt. Die EG-Maschinenrichtlinie regelt die Verantwortung des Herstellers, nicht von Einzelpersonen innerhalb des Herstellerunternehmens.

ACHTUNG! Wird eine Maschine ausserhalb des EG-Raum bezogen, wird die Angabe eines Bevollmächtigen mit Sitz im EG-Raum auf der EG-Konformitätserklärung gefordert. Er dient als Ansprechpartner für die Behörden aus dem EG-Raum und ist der Vermittler zwischen Hersteller und den Behörden. Maschinen die durch einen Käufer in den EG-Raum eingeführt werden, bei denen die CE-Kennzeichnung usw. fehlt, werden aus Sicht der Behörden als Ersteinführer in den EG-Raum zum Hersteller. Er ist für die Erstellung aller erforderlichen Unterlagen und der CE-Kennzeichnung verantwortlich.

E

EG-Konformitätserklärung

Die EG-Konformitätserklärung wird dann ausgestellt, wenn eine vollständige Maschine/Anlage ausgeliefert wird, die den jeweils gültigen EG-Richtlinien entspricht und verwendungsfertig ist. Werden Maschinen/Anlagen im demontierten Zustand versendet, muss die mitgelieferte Dokumentation alle Angaben für den korrekten Aufbau und Inbetriebnahme enthalten. Die Ausführung der EG-Konformitätserklärung ist im Anhang II (2006/42/EG) geregelt.

EG-Maschinenrichtlinie

Die EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG wurde zum 29.12.2009 durch die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG abgelöst. Mit der Ablösung der alten EG-Maschinenrichtlinie wird auch die EG-Herstellererklärung abgelöst und durch die Einbauerklärung ersetzt. Während in der 98/37/EG noch von der Gefahrenanalyse oder Risikobeurteilung gesprochen wurde, wird in der Fassung 2006/42/EG nur noch von der Risikobeurteilung gesprochen. Die Risikobeurteilung wird nach DIN EN ISO 12100 erstellt.

Zur Erstellung der Risikobeurteilung nutze ich, je nach Wunsch des Kunden, entweder die FMEA-Mehtode nach Dr. Otto Eberhardt oder die Software DOCUFY Machine Safety.

Einbauanweisung

Die Einbauanweisung entspricht der in der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geforderten Montageanleitung, die zum 29.12.2009 gültig wird. Es werden unvollständige Maschinen/Anlagen so beschrieben, dass der nachfolgende Einbau in eine andere Maschine/Anlage erfolgen kann. Eine rechtzeitige Erstellung von Montageanleitungen schon vor diesem Termin ist ratsam. Ich erstelle ihre Montageanleitungen entsprechend den jeweils gültigen EG-Richtlinien.

Einbauerklärung

Seit dem 29.12.2009 ist die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Kraft. Für eine unvollständige Maschine muss vom Hersteller oder dessen Bevollmächtigten eine EG-Einbauerklärung abgegeben werden. Die erforderliche Abfassung ist in Anhang II, Abschnitt 1B der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG definiert und ist wesentlich umfangreicher als die bis zu diesem Zetpunkt geforderte Herstellererklärung (bis 98/37/EG). Die EG-Einbauerklärung muss im Original mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden und ersetzt zu diesem Zeitpunkt die bisherige Herstellererklärung. Die EG-Einbauerklärung muss die eingehaltenen Teile grundlegenden Gesundheitsschutz und Sicherheitsanforderungen (=GSA) des Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie auflisten. Diese Liste kann auch als seperates Dokument mit Bezug zur gelieferten Komponente ausgestellt werden.

Mit der EG-Einbauerklärung muss ebenfalls eine Montageanleitung ausgeliefert werden.

Bei Bedarf unterstützte ich Sie gerne bei der Erstellung der entsprechenden Unterlagen.

Ersatzteilkataloge

Ersatzteilkataloge gehören nicht zum geforderten Umfang der externen Dokumentation lt. EG-Maschinenrichtlinie. Die Darstellungen der Baugruppen in Form von Explosionszeichnungen sind leicht verständlich. Für den Sondermaschinenbau wird sich ein solcher Aufwand nicht rechnen, jedoch für Serienmaschinen. Je schneller der Kunde ein defektes Teil identifizieren kann, desto eher wird er bei Ihnen bestellen. Fehlbestellungen werden damit auch reduziert.

Explosionsschutzdokument

Arbeitgeber mit explosionsgefährdeten Bereichen (z. B. aktive oder passive Läger mit entsprechenden Gefahrstoffen und Gefahrstoffmengen) sind verpflichtet ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. Inhalt des Explosionsschutzdokumentes sind Zündquellenanalyse, Gefährdungsbeurteilung für den EX-Bereich, Zoneneinteilung und EX-Schutz-Konzepte.

Externe Dokumentation

Zur externen Dokumentation gehören die Unterlagen, die dem Käufer ausgehändigt werden. Dazu gehört auch die Betriebsanleitung. Eine Auflistung der kompletten technischen Unterlagen ist in der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG im Anhang VII aufgelistet.

F

FMEA-Methode

Fehler-Mängel-Einfluss-Analyse. Nach dieser Methode führe ich Ihre Risikobeurteilung durch. Die FMEA ist eine von vielen Methoden, die zur Bewertung der Risiken und Lösungen angewendet werden kann.

Fremddokumentationen

So werden umgangssprachlich oft die Dokumentationen der Zulieferer genannt. Oft wird in der übergeordneten Herstellerdokumentation des Endproduktes auf die Dokumentation der Zulieferer nicht eingegangen. Ein einfaches Abheften in einem großen Gesamtwerk ist ebenso falsch wie ein komplettes übernehmen mit Austausch der Herstellerangaben (Quasi-Hersteller).

G

Gefahrenanalyse

In der Vergangenheit war es eine gängige Praxis, während der Konstruktionsphase eine Gefahrenanalyse anzufertigen. Inzwischen wird eine Risikobeurteilung (Risikoanalyse) verlangt. Was ist passiert? Eigentlich NIX. Die Risikobeurteilung verfolgt das gleiche Ziel  > eine Analyse und Bewertung der Gefahren und deren Lösung. Siehe hierzu Risikobeurteilung.

H

Herstellererklärung

Die Herstellerklärung (in der alten EG-Maschinenrichtlinie auch "EG-Erklärung des Herstellers" genannt), wird noch bis zum 29.12.2009 bei der Auslieferung von unvollständigen Maschinen/Anlagen ausgestellt. Mit der Ausstellung der Herstellererklärung wird bescheinigt, dass die Maschine/Anlage den zum Zeitpunkt der Auslieferung gültigen Richtlinien entspricht. Im ausgelieferten Zustand, kann sie jedoch nicht in Betrieb genommen werden da z. B. Sicherheitsbauteile fehlen etc. Sie wird nach dem 29.12.2009 durch die Einbauerklärung ersetzt, in der wesentlich mehr Angaben gefordert werden als in der bisherigen Herstellerklärung.

I

Interne Dokumentation

Zur internen Dokumentation gehören die Unterlagen, die bei der Planung und Konstruktion einer Maschine/Anlage angefertigt werden. Hierzu gehören z. B. Berechnungen, Konstruktions- oder Fertigungszeichnungen, Risikobeurteilungen etc., die einem späteren Käufer nicht ausgehändigt werden. Eine Auflistung der kompletten technischen Unterlagen ist in der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG im Anhang VII aufgelistet.

ISO

International Organization for Standardization. Diese Institution wurde 1946 gegründet und ist eine freiwillige (nicht per Staatsvertrag geregelte) Organisation mit Sitz in Genf. Ihre Beschlüsse haben nicht den Charakter international verbindlicher Verträge. Der Zweck der ISO ist die Förderung der Normung in der Welt, um den Austausch von Gütern und Dienstleistungen zu unterstützen und die gegenseitige Zusammenarbeit in verschiedenen technischen Bereichen zu entwickeln. Die ISO erarbeitet ISO-Normen (ISO-Standards), die von den Mitgliedsländern unverändert übernommen werden sollen, z. B. in Deutschland als DIN ISO-Normen.

K

Klassifizierung von Normen (Typ-A,Typ-B1, Typ-B2 und Typ-C)

Ausschließlich für Sicherheitsnormen wurde eine Klassifizierung in A, B1, B2 und C entwickelt. Hierbei handelt es sich in der Regel um Sicherheitsnormen die unter dem Mandat der EG zur Konkretisierung einer bestimmten EG-Richtlinie entstehen.

Typ-A-Normen sind Sicherheitsfachgrundnormen und behandeln Grundbegriffe, Gestaltungsleitsätze und allgemeine Aspekte, die auf Maschinen angewandt werden können.

Typ-B-Normen sind Sicherheitsfachgrundnormen und behandeln einen bestimmten Sicherheitsaspekt oder eine Art von Schutzeinrichtungen, die für eine ganze Reihe von Maschinen verwendet werden können. Sie werden nochmals unterteilt in Typ-B1 und Typ-B2-Normen.

Die Typ-B1-Normen behandeln bestimmte Sicherheitsaspekte wie z. B. Sicherheitsabstände, Oberflächentemperaturen usw.

Die Typ-B2-Normen behandeln Schutzeinrichtungen wie z. B. Zweihandschaltungen, Verriegelungseinrichtungen usw.

Typ-C-Normen sind Maschinensicherheitsnormen und behandeln detaillierte Sicherheitsanforderungen an eine bestimmte Maschinenart oder eine Gruppe von ähnlichen Maschinen. Wenn eine Typ-C-Norm von einer oder mehreren Festlegungen der DIN EN ISO 12100 (=Typ-A-Norm) oder eine Typ-B-Norm abweicht, dann hat die Festlegung der Typ-C-Norm Vorrang.

Die Einhaltung der harmonisierten Sicherheitsnormen löst eine Konformitätsvermutung aus. Dies bedeutet, halte ich die auf mein Produkt zutreffenden Normen ein und habe ich auch alle Unterlagen entsprechend Anhang VII erstellt, kann eine EG-Konformitätserklärung oder Herstellererklärung (ab 29.12.2009 Einbauerklärung) ausgestellt werden. Die Überprüfung des ganzen Komplexes geschieht im Rahmen des CE-Konformitätsbewertungsverfahrens.

M

Montageanleitungen

Tritt am 29.12.2009 die neue EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Kraft, muss für eine unvollständige Maschine vom Hersteller oder dessen Bevollmächtigten eine Montageanleitung zur Verfügung gestellt werden. Sie muss folgende Bedingungen erfüllen:

Die Angaben sind so gehalten, dass die unvollständige Maschine ordnungsgemäß und ohne Beeinträchtigung der Sicherheit und Gesundheit von Personen mit den anderen Teilen zur vollständigen Maschine zusammengebaut werden kann.

Die Montageanleitung ist in einer Amtssprache der Europäischen Gemeinschaft abzufassen, die vom Hersteller der Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut werden soll, oder von seinem Bevollmächtigten akzeptiert wird.

Ich erstelle ihnen zielgruppengerechte Montageanleitungen. Es besteht auch die Möglichkeit das Inhouse-Seminar "Erstellen von Anleitungen für den EG-Raum" zu buchen. Zielgruppen sind angehende Technische Redakteure oder Mitarbeiter die diese Aufgabe als Zusatzaufgabe in ihrem Unternehmen wahrnehmen. Gerne unterbreite ich Ihnen ein individuelles Angebot.

N

Normen

Normen müssen nicht eingehalten werden, da sie nicht den Status eines Gesetzes haben. Die Einhaltung der harmonisierten Sicherheitsnormen löst jedoch eine Konformitätsvermutung aus. Zudem müssten Sie in einem Schadensfall schlüssig erklären, warum Sie die bestehenden Sicherheitsnormen nicht eingehalten haben.

P

Performance Level

Der Performance Level ist ein Begriff aus der DIN EN ISO 13849-1 und spezifiziert die Fähigkeit von sicherheitsbezogenen Teilen einer Steuerung, eine Sicherheitsfunktion unter vorhersehbaren Bedingungen auszuführen. Entsprechend der Gefährdungsanalyse mit dem Risikographen nach DIN EN ISO 13849-1 wird der erforderliche Performance Level festgelegt (aufsteigend von PLa bis PLe). Um den ermittelten Performance Level einzuhalten muss nach DIN EN ISO 13849-1 die erforderliche Steuerungskategorie (B, 1, 2, 3 oder 4) umgesetzt werden, die jeweils eine bestimmte Architektur vorschreibt. Mit Hilfe von SISTEMA kann eine Nachweisberechnung erstellt werden. Zwischen dem Performance Level und der SIL-Klasse (Sicherheits-Integritätslevel nach EN 62061) kann ein Bezug hergestellt werden. Sollten Sie mehr Informationen oder Hilfe vor Ort benötigen, unterbreite ich Ihnen gerne ein Angebot.

Produkthaftung

Das bisher gültige Geräte-und Produktsicherungsgesetz (GPSG) wurde zum 01.12.2011 durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ersetzt. Mithilfe dieses Gesetzes werden die Forderungen der verschiedenen EG-Richtlinien gesetzlich umgesetzt. Wer als Unternehmer ein Produkt auf den Markt bringt, ist auch dafür verantwortlich, dass Dritte dadurch nicht zu Schaden kommen. Dies gilt für alle Arten von Produkten, unabhängig davon, ob es dafür eine EG-Richtlinie gibt, oder auch nicht. Ein wichtiger Bestandteil um Personenschäden zu Vermeiden ist die Erstellung von Risikobeurteilungen. Nach den Ergebnissen dieser Risikobeurteilungen werden die Maschine/Anlage konstruiert und gebaut. In den zur erstellenden Betriebsanleitungen müssen die Restgefahren aufgeführt werden. Zudem werden durch zielgruppengerechte Anweisungen die Maschinen/Anlagen bestimmungsgemäß und sicher verwendet.

Q

Quasi-Hersteller

Quasi-Hersteller vertreiben Produkte, die sie nicht selbst hergestellt haben, unter eigenem Namen. Dies ist auch der Fall, wenn die technische Dokumentation eines zugekauften Produktes mit dem eignen Namen versehen wird (inkl. das Entfernen von Originaltypenschilder etc.). Dies kann in einem Schadensfall haftungsrechtliche Konsequenzen haben, da nun der Quasi-Hersteller und nicht der Ursprunghersteller zuerst verklagt werden kann.

R

Restgefahren

Eine gute Betriebsanleitung besitzt ein Kapitel "Sicherheit - Restgefahren" und gibt über potenzielle Gefahrenquellen an der Maschine/Anlage Auskunft. Gemäß dem Motto " Gefahr erkannt - Gefahr gebannt!" kann sich der Nutzer der Anlage nun verhalten. In den von mir erstellten Betriebsanleitungen werden die Restgefahren in einem eigenen Abschnitt gelistet.

Risikobeurteilungen

Die Erstellung der Risikobeurteilung wird unter anderem im Anhang I der aktuellen EG-Richtlinie Maschine gefordert. Sie ist die Grundlage für die sicherheitstechnische Ausführung der geplanten Maschine und soll von den Konstrukteuren erstellt werden.

Gerne berate ich Sie bei der Erstellung geforderten Risikobeurteilung. Folgende Beratungsvarianten sind möglich:

  • Erstellung am aktuellen Projekt in Zusammenarbeit mit der Konstruktion (Erstellung und Moderation).

  • Allgemeine Schulung der Konstruktion zur Durchführung von Risikobeurteilungen Inhouse-Seminar "Erstellen der Risikobeurteilung" > Bewertung durch Teilnehmer). Grundlage ist hier Bewertung der Analyseschritte nach der FMEA-Methode (Dr. Otto Eberhard):
    1) Risikoeinschätzung,
    2) Risikobewertung
    3) Risikominderung

  • Anwendung der Risikobeurteilungssoftware DOCUFY Machine Safety. Siehe hierzu (http://www.dokuservice-koenig.de/partner )

S

Serviceanleitungen

Serviceanleitungen werden in der Regel für geschultes Personal eines Herstellers erstellt. Besonders weltweit agierende Unternehmen, die Servicepersonal vor Ort haben, gewährleisten so einen einheitlichen Wissensstand Ihres Servicepersonals. Ich erstelle Ihnen zielgruppengerechte Serviceanleitungen. Es besteht auch die Möglichkeit das Inhouse-Seminar "Erstellen von Anleitungen für den EG-Raum" zu buchen. Zielgruppen sind angehende Technische Redakteure oder Mitarbeiter die diese Aufgabe als Zusatzaufgabe in ihrem Unternehmen wahrnehmen. Gerne unterbreite ich Ihnen ein individuelles Angebot.

Sicherheitsnormen

Sicherheitsnormen werden als harmonisierte Normen herausgegeben und werden in Deutschland unter der Bezeichnung "DIN EN" herausgegeben. Sie vereinheitlichen in den angeschlossenen Mitgliedsstaaten die grundlegenden Sicherheitsstandards. Die Sicherheitsnormen werden eingeteilt/klassifiziert in Typ-A-Normen, Typ-B-Normen und Typ-C-Normen.

SIL = Sicherheits-Integritätslevel

Die SIL-Klassifizierung wird in der IEC61508-1 definiert und legt Maßstäbe für den Entwurf und die Realisierung elektronischer Bauteile fest. Die IEC62061 kann, entgegen der DIN EN ISO 13849-1, nur auf elektronische Bauteile angewendet werden. Zwischen der SIL-Klassifizierung und dem Performance Level nach DIN EN ISO 13849-1 kann ein Bezug hergestellt werden.

SISTEMA

SISTEMA ist eine kostenlose Analysesoftware, die von der BGIA (Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung)im Rahmen Ihres Präventivauftrages zur Verfügung gestellt wird. Sie ermöglicht dem Anwender die Analyse und Dokumentation der sicherheitsrelevanten Teile der Steuerung nach EN ISO 13849-1. Ihm Rahmen meines Seminars "EN ISO 13849-1 in der Praxis " wird nach der Einführung in die Anwendung dieser Norm, auch die Softwaroberfläche und die Anwendung von SISTEMA erklärt. Gerne unterbreite ich Ihnen ein Angebot zu diesem Seminar.

T

Technische Dokumentation

Oft wird unter der Bezeichnung der Technischen Dokumentation nur die Benutzerinformation (Betriebsanleitung) wahrgenommen. Die mit der technischen Dokumentation vertrauten Spezialisten jedoch kennen die ganze Vielfalt der technischen Dokumentation und unterscheiden zuerst einmal zwischen der INTERNEN und der EXTERNEN Dokumentation.

Eine Auflistung der kompletten technischen Unterlagen ist in der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG im Anhang VII aufgelistet. Externe Dokumentationen (Kundendokumentationen) enthalten in der Regel die Betriebsanleitungen, Wartungsanleitungen, Montageanleitungen, Fremddokumentationen, Schaltpläne und vieles mehr. Ich erstelle Ihre technische Dokumentationen - zielgruppengerecht und nach den jeweils gültigen EG-Richtlinien.

U

Unfallverhütung

Zur Unfallverhütung gehört die Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften - eigentlich EINFACH und LOGISCH. Aber wie soll ein Bediener potenzielle Gefahrenzustände meiden, wenn Sie Ihm nicht vom Hersteller der Maschine/Anlage entsprechend dargelegt werden? Hierzu sollte die Betriebsanleitung im Kapitel "Sicherheit - Restgefahren" klar Auskunft geben. Gefahr erkannt - Gefahr gebannt!

Unterschriftsberechtigung

Aus der Unterschrift der EG-Konformitätserklärung oder der Herstellerklärung alleine folgt noch keine Verantwortlichkeit. Die neue EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fordert im Anhang II, Absatz 10: "Angaben zur Person, die zur Ausstellung dieser Erklärung im Namen des Herstellers oder seines Bevollmächtigten". Siehe hierzu auch EG-Konformitätserklärung und Herstellererklärung.

V

Vermutungswirkung

Siehe hierzu Konformitätsvermutung

W

Wartungsanleitungen

Um anstehende Wartungsaufgaben im erforderlichen Abstand durchzuführen, werden entsprechende Wartungsanleitungen benötigt. Ein klarer Aufbau und Gliederung ist erforderlich. Angaben über die erforderlichen Betriebs- und Hilfsstoffe dürfen ebenso wenig fehlen, wie die Angaben zu den erforderlichen Betriebszuständen oder die erforderliche Vorbildung zur Durchführung der Wartungsaufgaben. Ich erstelle Ihre Wartungsanleitungen in einer übersichtlichen Form. Es besteht auch die Möglichkeit das Inhouse-Seminar "Erstellen von Anleitungen für den EG-Raum" zu buchen. Zielgruppen sind angehende Technische Redakteure oder Mitarbeiter die diese Aufgabe als Zusatzaufgabe in ihrem Unternehmen wahrnehmen. Gerne unterbreite ich Ihnen ein individuelles Angebot.

Wesentliche Veränderung von Maschinen

Wird im Lebenszyklus einer Maschine im Laufe ihrer Nutzung eine Veränderung/Verbesserung erforderlich, muss man sich stets die Frage stellen, ob dies zu einer wesentlichen Veränderung der Maschine führt. Wird diese Frage mit JA beantwortet, müssen die jeweils gültigen EG-Richtlinien angewendet werden und es ist eine Neuzertifizierung der ganzen Maschine erforderlich.

Die Begrifflichkeit der wesentlichen Veränderung ist NICHT in den EG-Richtlinien verankert, sondern stammt aus der Betriebssicherheitsverorderung (BetrSichV). Als Hilfestellung zur Entscheidung, ob eine Maschine wesentlich verändert wurde, ist im Jahr 2000 ein Positionspapier des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Länder herausgegeben worden. Diese Interpretation wurde inzwischen dur die Bekanntmachung des BMAS vom 09.04.2015 ersetzt und so an die ab dem 01.06.2015 gültige Neufassung der BetrSichV angepasst.

Siehe hierzu auch Newsletter "Neue BetrSichV vom 01.06.2015."

Z

Zoneneinteilung

Sind in einem Betrieb explosionsgefährdete Bereiche vorhanden, muss der Betreiber mit Hilfe einer Zündquellenanalyse und Gefährdungsbeurteilung das Gefährdungspotzenzial erfassen. Mithilfe von EX-Schutzmaßnahmen wird einer eventuell vorhandenen EX-Gefährdung begegnet. Kann trotz Anwendung primärerer EX-Schutzmaßnahmen die EX-Gefährdung nicht ausreichend gemindert werden, müssen Zonen eingeteilt und ein Explosionsschutzdokument erstellt werden. Als Fachkraft für Explosionsschutz (TÜV) kann ich Sie bei diesen Aufgaben unterstützen.